Preise

Die  jeweiligen Preise der angebotenen Kurse finden Sie direkt bei den Kursen.

* Krankenkassenförderung
Ausgewählte Kurse gehören zum Leistungsangebot der gesundheitlichen Prävention und alle gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen Zuschuss von etwa 80% für einen Kurs, wenn der Teilnehmer mindestens an 80% der Einheiten anwesend war. Fragen Sie bei Ihrer Kranken- kasse nach. 
Modalitäten

Die Anmeldung wird mit Überweisung der Kursgebühr verbindlich. Sollte der Termin nicht eingehalten werden können, kann eine Ersatzperson benannt werden oder es kann eine Anmeldung für einen späteren Kurstermin erfolgen. Die Rückenschul- und Entspannungskurse kommen ab 8 Teilnehmern zustande. Bei geringerer Teilnehmerzahl kann sich der Kursbeginn nach hinten verschieben. Mit Erhalt der Teilnahmebestätigung erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an und der Kursplatz ist für Sie reserviert. Wenn ausdrücklich eine Schnupperstunde vereinbart wurde, kommt kein weiterer Vertrag zustande und es erfolgt Ihrerseits eine einmalige Zahlung von 11,- Euro in bar.

Bei Nichtteilnahme / nur einmaliger Teilnahme oder Abbruch des Kurses besteht für die nicht genutzten Kursstunden kein Anspruch auf Rückvergütung. Dies gilt auch bei Krankheit oder Urlaub. Die Kursanbieterin versucht aber stets Lösungen zu finden, um Fehlstunden entweder durch eine Zusatzeinheit (in Absprache mit der Gruppe) anzubieten oder die Teilnahme an einem Folgekurs zu ermöglichen. Termine, die seitens der Kursleiterin ausfallen, werden nachgeholt.

Erstattung

Für Kurse, die zum Leistungsangebot der gesundheitlichen Prävention gehören, zahlen alle gesetzlichen Krankenkassen einen Zuschuss von etwa 80%, wenn die TeilnehmerIn an mindestens 80% der Einheiten anwesend war. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach. Die Krankenkassen bezuschussen meist zwei unterschiedliche Kurse pro Jahr. (z.B. Kurse aus dem Bereich Bewegung / Ernährung / Entspannung, Gleichgewicht)
Kurse AOK